Neue und aktuelle Verordnungen des BMF
(Bundesministerium der Finanzen)
GDPdU/GoBS
Seit dem 01.01.2002 gelten in Deutschland die GDPdU (Grundsätze zum Datenangriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und die GoBS (Grundsätze ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme).
GoBD
Seit dem 01.01.2015 ersetzten die GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) die GDPdU und die GoBS.
Die GoBD regelt, dass alle Geschäftsvorfälle und Buchführungsprozesse einer digitalen Aufzeichnungspflichtig unterliegen. Zudem bestimmt sie neue Pflichten für die Bereiche der Finanzbuchführung, wie beispielsweise Material- und Warenwirtschaft, der Zeiterfassung und der Lohnabrechnung.
Eine ordnungsgemäße Buchführung und Aufbewahrung von Unterlagen in elektronischer Form gilt somit ab 2015 für alle Unternehmen. Die Anforderungen an die digitale Auswertung von Kassensystemen ist mit einer Übergangsfrist bis zum 01.01.2017 geregelt. Spätestens ab diesem Zeitpunkt müssen die elektronisch auslesbaren Daten folgende Eigenschaften erfüllen:
- unveränderbar
- vollständig
- zeitgerecht
- richtig
- zuordenbar
- prüfbar